ioLabs AG (Version: 01.08.2023)
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ioLabs AG und ihren Kunden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der ioLabs AG.
1.2 Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.3 Durch Auftragserteilung (Auftragsbestätigung/ Bestätigung der Offerte) erklärt sich der Kunde mit den derzeit geltenden AGB von ioLabs AG einverstanden.
2.1 Wenn es der Umfang des Auftrags erfordert, erstellt die ioLabs AG ein Projekt-Konzept, das dem Kunden präsentiert wird. Sobald der Kunde die vorgestellte Lösung genehmigt, bereitet die ioLabs AG aufgrund des Konzepts eine Offerte vor.
2.2 Die in den Offerten genannten Preise sind Schätzungen auf Basis des aktuellen Wissensstandes und der Kenntnis aus vergleichbaren Projekten. Dabei handelt es sich nicht um Pauschalpreise oder verbindliche Kostenangaben im Sinne von Art. 373 OR. Offerten der ioLabs AG sind solange unverbindlich, bis sie von der ioLabs AG schriftlich in einer Auftragsbestätigung oder von beiden Parteien in einem entsprechenden Vertrag bestätigt werden.
2.3 In einigen Fällen kann zur genauen Festlegung der Kosten und Zeitrahmen ein Proof of Concept (POC) erforderlich sein. Dies wird in der Offerte (oder später bei zusätzlichem Aufwand bzw. den Sonderleistungen) deutlich aufgewiesen. Die Preis- und Zeitabschätzungen werden in der Offerte so präzise wie möglich angegeben, aber sie können nach dem POC gegebenenfalls genauer spezifiziert oder angepasst werden.
2.4 Die Leistungen der ioLabs AG werden nach effektivem Aufwand abgerechnet. Dem in der Offerte aufgeführten Kostenrahmen kommt dadurch die Bedeutung eines unverbindlichen Circa-Preises zu. Bei einer erwarteten Abweichung grösser als 20% informiert ioLabs den Kunden unverzögert.
2.5 Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend den Angaben in der verbindlichen Offerte. Bei der Auftragsausführung und zur Wahrung der Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden behält sich die ioLabs AG das Recht vor, zur Erfüllung des Vertrages bedarfsweise Dritte beizuziehen.
3.1 Die Offerten basieren auf einer reibungslosen Auftragsabwicklung. Nicht vorgesehener Mehraufwand und nicht ausdrücklich angebotene und vereinbarte Sonderleistungen wie Schulungen, Funktionserweiterungen, Materialbeistellungen usw. werden zusätzlich verrechnet. Sofern nicht anders angegeben, werden Termine pro Person auf Stundenbasis gemäss dem aktuellen Stundensatz verrechnet.
3.2 Alle benötigten Inhalte werden unverzüglich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart. Jegliche Verzögerungen bei der Bereitstellung von Inhalten oder der Zusammenarbeit des Kunden entbinden die ioLabs AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine.
3.3 Auslagen für Nebenkosten und allfällige Reisekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Rechnungen monatlich ausgestellt. Die Rechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt bezahlt werden. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch den Kunden wird dem Kunden die Hälfte der unbezahlten Kosten gemäss dem unbezahlten Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.
4.2 Bereits erbrachte Leistungen können vom Auftraggeber gemäss Ziff. 8 in Anspruch genommen werden. Die ioLabs AG ist berechtigt, die Gegenstände des Auftraggebers bis zur Bezahlung aller Kosten zurückzubehalten.
4.3 Eine Minderung des Auftragshonorars ist nur aus objektiven Gründen der Vertragsverletzung möglich. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Leistungen der ioLabs AG den Wünschen und Erwartungen des Kunden nicht in vollem Umfang entsprechen, hat der Kunde die ioLabs AG unverzüglich zu informieren. Bis zu dieser Mitteilung, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung des Vertragsgegenstandes, gelten die Leistungen der ioLabs AG als abgenommen.
5.1 Die von der ioLabs AG angegebenen Termine und Lieferfristen sind ohne anderweitige, ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung nur ungefähr und daher als unverbindlich zu betrachten. Selbst bei verbindlichen Terminvereinbarungen besteht bei verspäteter Lieferung eine Pflicht zur Leistung von Schadensersatz nur bei Vorsatz und grobem Verschulden der ioLabs AG. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse und insbesondere auch Verzögerungen auf Kundenseite entbinden die ioLabs AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine.
6.1 Nach der Fertigstellung des Auftrages und Übergabe durch die ioLabs AG an den Kunden hat die Abnahme innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Eine spätere Abnahme berechtigt die ioLabs AG zu zusätzlicher Rechnungsstellung. Bei einer Verweigerung der Mitwirkung des Kunden bei der Abnahme gilt der Auftrag nach Ablauf der Frist als abgenommen.
6.2 Bei Mängeln, die bei der Abnahme festgestellt werden, hat der Kunde ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung innerhalb von zwei Monaten. Die Mängelliste ist in einer Frist von 14 Tagen aufzubringen. Danach gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt.
7.1 Die ioLabs AG hat ihre Dienstleistungen mit höchster Sorgfalt zu erbringen und die Interessen von dem Kunden in guten Treuen zu wahren.
7.2 Die ioLabs AG haftet nicht für die Leistungsfehler oder -verzögerungen von Drittanbieter Produkten oder Lösungen. Jegliche Leistungsfehler oder -verzögerungen entbinden die ioLabs AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine.
7.3 Die ioLabs AG haftet für keine direkten oder indirekten Schäden, die infolge der Anwendung von dem Produkt oder Dienstleistung entstehen konnten.
7.4 Die ioLabs AG übernimmt keine Haftung für materielle oder immaterielle Schäden des Kunden.
8.1 Die von der ioLabs AG erbrachten Dienstleistungen bleiben geistiges Eigentum der ioLabs AG. Der Auftraggeber erhält ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, sofern sämtliche Kosten und/oder Honorare beglichen sind, die die ioLabs AG gegenüber dem Kunden geltend macht.
8.2 Die Waren (vor allem, aber nicht unbedingt die programmierten Applikationen/Software) von der ioLabs AG bleiben im Eigentum der ioLabs AG. Der Auftraggeber erhält jedoch als Lizenznehmer ein persönliches Recht zur Eigenverwendung der Ware. Falls nicht anders geregelt, ist die Weitergabe, Vervielfältigung oder die Zurverfügungstellung an Dritte dieser Waren nicht gestattet.
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – auch nach Vertragsende – nicht an Dritte weiterzugeben. Sie werden zumutbare Massnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die vertraulichen Informationen erlangen.
9.2 Soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, kann die ioLabs AG gegenüber ihren Unterauftragnehmern vertrauliche Informationen offenlegen. Sie steht dafür ein, dass diese die in Ziff. 9 enthaltenen Regelungen beachten.
10.1 Die ioLabs AG ist berechtigt, Aufträge und deren Arbeitsresultate als Referenz (u.a. auch, aber nicht ausschliesslich, auf der Webseite der ioLabs AG: www.iolabs.ch) anzuführen.
11.1 Die Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen beeinträchtigen die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die allenfalls unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Der vorliegende Vertrag ist entsprechend seinem Sinn und Zweck zu ergänzen, wenn sich Lücken ergeben sollten.
11.2 Anwendbar ist schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz der ioLabs AG, Kanton Zug, Stadt Baar.