1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der ioLabs AG und ihren Kunden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der ioLabs AG.
1.2 Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Projektsabschlusses gültigen Fassung.
1.3 Durch Auftragserteilung (Auftragsbestätigung, bzw. Bestätigung der Offerte) erklärt sich der Kunde mit den derzeit geltenden AGB von ioLabs AG einverstanden.
2. Auftragserteilung und -ausführung
2.1 Wenn es der Umfang des Auftrags erfordert, erstellt die ioLabs AG ein Projekt-Konzept, das dem Kunden präsentiert wird. Sobald der Kunde die vorgestellte Lösung genehmigt, bereitet die ioLabs AG aufgrund des Konzepts eine Offerte vor.
2.2 Die in den Offerten genannten Preise sind Schätzungen auf Basis des aktuellen Wissensstandes und der Kenntnis aus vergleichbaren Projekten. Dabei handelt es sich nicht um Pauschalpreise oder verbindliche Kostenangaben im Sinne von Art. 373 OR. Offerten der ioLabs AG sind solange unverbindlich, bis sie von der ioLabs AG schriftlich in einer Auftragsbestätigung oder von beiden Parteien in einem entsprechenden Vertrag bestätigt werden.
2.3 In einigen Fällen kann zur genauen Festlegung der Kosten und Zeitrahmen ein Proof of Concept (POC) erforderlich sein. Dies wird in der Offerte (oder später bei zusätzlichem Aufwand bzw. den Sonderleistungen) deutlich aufgewiesen. Die Preis- und Zeitabschätzungen werden in der Offerte so präzise wie möglich angegeben, aber sie können nach dem POC gegebenenfalls genauer spezifiziert oder angepasst werden.
2.4 Die Leistungen der ioLabs AG werden nach effektivem Aufwand abgerechnet. Dem in der Offerte aufgeführten Kostenrahmen kommt dadurch die Bedeutung eines unverbindlichen Circa-Preises zu. Bei einer erwarteten Abweichung grösser als 20% informiert ioLabs den Kunden unverzögert.
2.5 Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend den Angaben in der verbindlichen Offerte. Bei der Auftragsausführung und zur Wahrung der Fabrikations- und Geschäfts-geheimnisse des Kunden behält sich die ioLabs AG das Recht vor, zur Erfüllung des Projektes bedarfsweise Dritte beizuziehen.
3. Preise, Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1 Die Offerten basieren auf einer reibungslosen Auftragsabwicklung. Nicht vorgesehener Mehraufwand und nicht ausdrücklich angebotene und vereinbarte Sonderleistungen wie Schulungen, Funktionserweiterungen, Materialbeistellungen usw. werden zusätzlich verrechnet. Sofern nicht anders angegeben, werden Termine pro Person auf Stundenbasis gemäss dem aktuellen Stundensatz verrechnet.
3.2 Auslagen für Nebenkosten und allfällige Reisekosten gehen zu Lasten des Auftrag-gebers.
4. Zusammenwirken der Parteien
4.1 Alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Bereitstellung von Inhalten) werden vom Kunden unverzüglich erbracht, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart.
4.2 Eine verspätete Erbringung von Mitwir-kungsleistungen durch den Kunden entbindet ioLabs AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine.
4.3 Erbringt der Kunde die geforderte Mitwirkung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Aufforderung zur Erbringung (die Frist richtet sich nach dem im Kanton Zug geltenden Arbeitsrecht), ist ioLabs AG berechtigt, vom Projekt zurückzutreten und vom Kunden eine Entschädigung für die tatsächlich entstandenen Kosten (einschliesslich der Kosten für Fremdleistungen) und die Hälfte der nicht bezahlten Plankosten gemäss dem nicht bezahlten Kostenvoranschlag zu verlangen.
5. Zahlungskonditionen
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Rechnungen monatlich ausgestellt. Die Rechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt bezahlt werden. Bei vorzeitiger Beendigung des Projektes durch den Kunden wird dem Kunden die Hälfte der unbezahlten Kosten gemäss dem unbezahlten Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.
5.2 Bereits erbrachte Leistungen können vom Auftraggeber gemäss Ziff. 8 in Anspruch ge-nommen werden. Die ioLabs AG ist berechtigt, die Gegenstände des Auftraggebers bis zur Bezahlung aller Kosten zurückzubehalten.
5.3 Eine Minderung des Auftragshonorars ist nur aus objektiven Gründen der Vertragsverletzung möglich. Bestehen Anhalts-punkte dafür, dass die Leistungen der ioLabs AG den Wünschen und Erwartungen des Kunden nicht in vollem Umfang entsprechen, hat der Kunde die ioLabs AG unverzüglich zu informieren. Bis zu dieser Mitteilung, spätestens jedoch 10 Arbeitstagen nach Lieferung des Projekts-Gegenstandes, gelten die Leistungen der ioLabs AG als abgenommen (die Frist richtet sich nach dem im Kanton Zug geltenden Arbeitsrecht).
6. Lieferfrist
6.1 Die von der ioLabs AG angegebenen Termine und Lieferfristen sind ohne ander-weitige, ausdrückliche, schriftliche Verein-barung nur ungefähr und daher als unver-bindlich zu betrachten. Selbst bei verbindlichen Terminvereinbarungen besteht bei verspäteter Lieferung eine Pflicht zur Leistung von Schadensersatz nur bei Vorsatz und grobem Verschulden der ioLabs AG. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse und insbesondere auch Verzögerungen auf Kundenseite entbinden die ioLabs AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine.
7. Abnahme
7.1 Nach der Fertigstellung des Auftrages und Übergabe durch die ioLabs AG an den Kunden hat die Abnahme innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen (die Frist richtet sich nach dem im Kanton Zug geltenden Arbeitsrecht). Eine spätere Abnahme berechtigt die ioLabs AG zu zusätzlicher Rechnungsstellung. Bei einer Verweigerung der Mitwirkung des Kunden bei der Abnahme gilt der Auftrag nach Ablauf der Frist als abgenommen.
7.2 Bei Mängeln, die bei der Abnahme festgestellt werden, hat der Kunde ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung innerhalb von zwei Monaten. Die Mängelliste ist in einer Frist von 10 Arbeitstagen aufzubringen (die Frist richtet sich nach dem im Kanton Zug geltenden Arbeitsrecht). Danach gilt der Projekts-Gegenstand als genehmigt.
8. Haftung
8.1 Die ioLabs AG hat ihre Dienstleistungen mit höchster Sorgfalt zu erbringen und die Interessen von dem Kunden in guten Treuen zu wahren.
8.2 Die ioLabs AG haftet nicht für die Leistungsfehler oder -verzögerungen von Drittanbieter Produkten oder Lösungen. Jegliche Leistungsfehler oder -verzögerungen entbinden die
ioLabs AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine.
8.3 Die ioLabs AG haftet für keine direkten oder indirekten Schäden, die infolge der Anwendung von dem Produkt oder Dienstleistung entstehen konnten.
8.4 Die ioLabs AG übernimmt keine Haftung für materielle oder immaterielle Schäden des Kunden.
9. Schutzrechte
9.1 Die von der ioLabs AG erbrachten Dienstleistungen bleiben geistiges Eigentum der ioLabs AG. Der Auftraggeber erhält ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, sofern sämtliche Kosten und/oder Honorare beglichen sind, die die ioLabs AG gegenüber dem Kunden geltend macht. Falls nicht anders geregelt, ist die Weitergabe, Vervielfältigung oder die Zurverfügungstellung an Dritte dieser Dienstleistungen nicht gestattet.
9.2 Die Waren (vor allem, aber nicht unbedingt die programmierten Applikationen/Software) von der ioLabs AG bleiben im Eigentum der
ioLabs AG. Der Auftraggeber erhält jedoch als Lizenznehmer ein persönliches Recht zur Eigenverwendung der Ware. Falls nicht anders geregelt, ist die Weitergabe, Vervielfältigung oder die Zurverfügungstellung an Dritte dieser Waren nicht gestattet.
9.3 ioLabs ist Inhaberin eingetragener Schutzmarken für das Firmenlogo, insbesondere:
EU-Marke Nr. 018887831 (registriert beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EUIPO)
Schweizer Marke Nr. 15833/2023 (registriert beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, IGE)
Die Nutzung des Logos und der Marke „ioLabs" ist ausschliesslich der ioLabs und ihren ausdrücklich autorisierten Partnern gestattet. Jede unbefugte Verwendung, Nachahmung oder sonstige Nutzung der geschützten Markenzeichen ist untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Verwendung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ioLabs.
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – auch nach Projektsende – nicht an Dritte weiterzugeben. Sie werden zumutbare Massnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die vertraulichen Informationen erlangen.
10.2 Soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, kann die ioLabs AG gegenüber ihren Unterauftragnehmern innerhalb der Holding vertrauliche Informationen offenlegen. Sie steht dafür ein, dass diese die in Ziff. 10 enthaltenen Regelungen beachten.
11. Referenz und Hinweis
11.1 Die ioLabs AG ist berechtigt, Aufträge und deren Arbeitsresultate als Referenz (u.a. auch, aber nicht ausschliesslich, auf der Webseite der ioLabs AG: www.iolabs.ch) anzuführen.
12. KI-Lösungen
12.1 Als Teil der von ioLabs erbrachten Leistungen bietet ioLabs auch Lösungen auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) an, einschliesslich Konzeption, Entwicklung, Konfi-guration, Integration und Betrieb von AI-Systemen gemäss den Anforderungen des Kunden. Diese Lösungen umfassen die Automatisierung von Prozessen, Daten-management und Planung, einschliesslich Datenanalyse, Prognosen und Prozess-optimierung. Die Nutzung der AI-Dienste erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Datenschutzbe-stimmungen.
12.2 Im Rahmen der AI-Lösungen arbeitet ioLabs mit Modellen und Technologien von OpenAI, Anthropic, Ollama sowie gegebenenfalls weiteren Tools, abhängig von der aktuellen Verfügbarkeit und den Kundenbedürfnissen. Die Liste der eingesetzten Modelle und Anbieter kann entsprechend der technologischen Entwicklung und den geschäftlichen Anforderungen aktualisiert werden. ioLabs stellt sicher, dass alle Modelle und Technologien gemäss den Lizenz-bedingungen der Anbieter und den Daten-schutzregeln eingesetzt werden.
12.3 Sofern der Kunde der Nutzung von AI-Diensten ausdrücklich nicht zustimmt, ist er verpflichtet, dies ioLabs vor Beginn der Vertragserfüllung schriftlich mitzuteilen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Leistungsumfang je nach verfügbaren Alternativen angepasst oder eingeschränkt werden. Die Ablehnung des Kunden bezieht sich ausdrücklich auf die Nutzung der AI-Komponenten der Leistung, nicht auf den gesamten Vertrag. Eine Nicht-zustimmung zur Verwendung von AI kann den Umfang der erbrachten Leistungen beeinflussen.
13. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Die Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen beeinträchtigen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die allenfalls unwirksamen Bestimmungen dieser Offerte sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Die vorliegende Offerte ist entsprechend ihrem Sinn und Zweck zu ergänzen, wenn sich Lücken ergeben sollten.
13.2 Beide Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zu-sammenhang mit dieser Offerte und/oder allfällige Einzelverträge in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben (z.B. mithilfe einer Mediation Agentur).
13.3 Anwendbar ist schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz der ioLabs AG, Kanton Zürich, Stadt Küsnacht.